Der Biergarten – Bier unter freiem Himmel

© Deutscher Brauer-Bund e.V.

Sobald im Frühling die ersten Sonnenstrahlen uns Wärme schenken werden in Deutschland landauf sowie landab Biergärten besucht. Die Lust am Biertrinken im Freien ist nicht neu. Neu ist aber, dass inzwischen beinahe jede deutsche Stadt ihre Freiluft-Tempel besitzt – und es werden immer mehr. Ihren Ursprung haben die bierigen Open-Air-Lokale in München. Die bayerische Landeshauptstadt ist die Wiege und Metropole der Biergärten. Hier sind die ältesten, zahlreichsten und größten von ihnen angesiedelt. Allein im „Hirschgarten” könnte ein ganzes Dorf mit 6.500 Einwohnern Platz nehmen.

Bierfässer unter Natureis gelagert

Der Entstehung des Biergartens ist, wie so vieles, dem Zufall zu verdanken – und dem bayerischen König Ludwig I. Er hatte nämlich bestimmt, dass Bier nur in den Wintermonaten zwischen „Michaeli und Georgi” gebraut werden durfte. Doch wurde in Süddeutschland damals auch gerne untergäriges Bier getrunken. Dieses braucht zum Gären eine Temperatur von vier bis acht Grad. Da es noch keine künstliche Kühlung gab, konnte es in der warmen Jahreszeit nicht gebraut werden. Also kein Untergäriges im Sommer? Das war unvorstellbar. Deshalb ließen die findigen Brauer außerhalb der Stadt an den Flusshängen, wie z. B. an der Isar, bis zu zwölf Meter tiefe Kellerhöhlen schlagen. Hier lagerte und reifte das Bier in Fässern unter riesigen Brocken von Natureis, das im Winter aus Flüssen und Seen geschlagen wurde.

Zum Schutz vor der Sonnenwärme streuten die Brauer hellen Kies auf die Kellerhöhlen und pflanzten schattenspendende Kastanien oder Linden. An diesem angenehmen Ort wurde nun im Sommer das frische Bier ausgeschenkt. Die Sache sprach sich schnell herum, und schon bald zogen ganze Scharen von Durstigen „auf den Keller”.

Ein salomonisches Urteil

Als die kleineren Brauereien Münchens sahen, wie gut der Bier-Ausschank da draußen lief, begannen sie, um ihre Existenz zu fürchten. Denn nur die Großen der Branche konnten sich einen eigenen Bierkeller leisten. So zogen die „Klein-Brauer” vor Gericht und protestierten. König Ludwig I. hatte Verständnis für ihre Klage. Mit salomonischer Weisheit verfügte er, dass zwar weiter Bier auf den Kellern ausgeschenkt werden durfte. Aber es war verboten, dort auch eine Brotzeit zu servieren. Hungrige Gäste, die sich gern von einer fertig servierten Mahlzeit verwöhnen ließen, zog es deshalb wieder in die bayerische Metropole.

Die anderen brachten sich die Brotzeit selbst mit auf den Bierkeller. Dabei ist es in vielen süddeutschen Biergärten bis heute geblieben. In manchen Biergärten kann man seine Mahlzeit inzwischen aber auch am Stand kaufen oder bei der Bedienung bestellen. Dennoch bleiben auch heute viele Familien und Cliquen dem sommerlichen Ritual treu: Sie packen Krautsalat, Brezeln und Leberkäse in einen Korb und ziehen in die Biergärten.

(Quelle www.brauer-bund.de)

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